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   LG Magdeburg, 28.11.2013 - 21 Qs 76/13   

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https://dejure.org/2013,43965
LG Magdeburg, 28.11.2013 - 21 Qs 76/13 (https://dejure.org/2013,43965)
LG Magdeburg, Entscheidung vom 28.11.2013 - 21 Qs 76/13 (https://dejure.org/2013,43965)
LG Magdeburg, Entscheidung vom 28. November 2013 - 21 Qs 76/13 (https://dejure.org/2013,43965)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Strafbarkeit wegen Verweigerung einem Gewerkschaftsmitglied den Zutritt auf das Betriebsgelände

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anklage gegen Verlagsgeschäftsführer wegen Behinderung des Betriebsrates zugelassen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Rostock, 27.09.2012 - I Ws 133/12

    Untreue: Hinreichender Tatverdacht der Untreue in der Alternative des

    Auszug aus LG Magdeburg, 28.11.2013 - 21 Qs 76/13
    Für den strafrechtlichen Entscheidungsgrundsatz "in dubio pro reo" ist bei der Prüfung des hinreichenden Tatverdachts zwar grundsätzlich noch kein Raum, jedoch kann hinreichender Tatverdacht mit der Begründung verneint werden, dass nach Aktenlage bei den gegebenen Beweismöglichkeiten am Ende wahrscheinlich das Gericht nach diesem Grundsatz freisprechen wird (BGH, Urteil vom 15. Mai 2000 - III ZR 180/99 -, NJW 2000, 2672 [2673]; OLG Düsseldorf Beschluss vom 2. Juli 2007 - III - 1 Ws 203/07, 1 Ws 203/07, NStZ-RR 2008, 348 [OLG Düsseldorf 02.07.2007 - III-1 Ws 203/07] [349]); OLG Rostock, Beschluss vom 27. September 2012 - I Ws 133/12 -, zitiert nach [...]).

    Der Täter braucht die Strafbarkeit eines Vorgehens nicht zu kennen; es genügt, dass er wusste oder hätte erkennen können, Unrecht zu tun (siehe dazu OLG Frankfurt, Beschluss vom 17. Dezember 2010 - I Ws 29/99; OLG Rostock, Beschluss vom 27. September 2012 - I Ws 133/12 -, beide Urteile zitiert nach [...]).

  • BGH, 21.12.2005 - 3 StR 470/04

    Freisprüche im Mannesmann-Verfahren aufgehoben

    Auszug aus LG Magdeburg, 28.11.2013 - 21 Qs 76/13
    Soweit der Täter sich daher über die Tatsachen, die zum Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses führen, im Klaren ist und lediglich rechtlich unzutreffende Schlussfolgerungen zieht, unterliegt er nach allgemeinen Grundsätzen regelmäßig einem Wertungsirrtum, der als Verbotsirrtum behandelt wird (BGHSt 50, 331 ff. (Rn. 81 ff.) - Fall Mannesmann; Puppe , in: Kindhäuser/Neumann/Paeffgen, 4. Aufl. 2013, § 16 Rn. 55; a. A. zur Benachteiligung eines Betriebsratsmitglieds im Sinne des § 119 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. März 2008 - 2 Ss 110/07 - 88/07 III, [...]; zustimmend Latzel, wistra 2013, 334, 337).
  • BGH, 18.05.2000 - III ZR 180/99

    Amtspflichtverletzung durch Anklageerhebung

    Auszug aus LG Magdeburg, 28.11.2013 - 21 Qs 76/13
    Für den strafrechtlichen Entscheidungsgrundsatz "in dubio pro reo" ist bei der Prüfung des hinreichenden Tatverdachts zwar grundsätzlich noch kein Raum, jedoch kann hinreichender Tatverdacht mit der Begründung verneint werden, dass nach Aktenlage bei den gegebenen Beweismöglichkeiten am Ende wahrscheinlich das Gericht nach diesem Grundsatz freisprechen wird (BGH, Urteil vom 15. Mai 2000 - III ZR 180/99 -, NJW 2000, 2672 [2673]; OLG Düsseldorf Beschluss vom 2. Juli 2007 - III - 1 Ws 203/07, 1 Ws 203/07, NStZ-RR 2008, 348 [OLG Düsseldorf 02.07.2007 - III-1 Ws 203/07] [349]); OLG Rostock, Beschluss vom 27. September 2012 - I Ws 133/12 -, zitiert nach [...]).
  • OLG Düsseldorf, 02.07.2007 - 1 Ws 203/07

    Anforderungen an die Auslegung des hinreichenden Tatverdachts im Sinne des § 203

    Auszug aus LG Magdeburg, 28.11.2013 - 21 Qs 76/13
    Für den strafrechtlichen Entscheidungsgrundsatz "in dubio pro reo" ist bei der Prüfung des hinreichenden Tatverdachts zwar grundsätzlich noch kein Raum, jedoch kann hinreichender Tatverdacht mit der Begründung verneint werden, dass nach Aktenlage bei den gegebenen Beweismöglichkeiten am Ende wahrscheinlich das Gericht nach diesem Grundsatz freisprechen wird (BGH, Urteil vom 15. Mai 2000 - III ZR 180/99 -, NJW 2000, 2672 [2673]; OLG Düsseldorf Beschluss vom 2. Juli 2007 - III - 1 Ws 203/07, 1 Ws 203/07, NStZ-RR 2008, 348 [OLG Düsseldorf 02.07.2007 - III-1 Ws 203/07] [349]); OLG Rostock, Beschluss vom 27. September 2012 - I Ws 133/12 -, zitiert nach [...]).
  • OLG Düsseldorf, 27.03.2008 - 2 Ss 110/07

    Jede Schlechterstellung im Verhältnis zu anderen vergleichbaren Arbeitnehmern

    Auszug aus LG Magdeburg, 28.11.2013 - 21 Qs 76/13
    Soweit der Täter sich daher über die Tatsachen, die zum Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses führen, im Klaren ist und lediglich rechtlich unzutreffende Schlussfolgerungen zieht, unterliegt er nach allgemeinen Grundsätzen regelmäßig einem Wertungsirrtum, der als Verbotsirrtum behandelt wird (BGHSt 50, 331 ff. (Rn. 81 ff.) - Fall Mannesmann; Puppe , in: Kindhäuser/Neumann/Paeffgen, 4. Aufl. 2013, § 16 Rn. 55; a. A. zur Benachteiligung eines Betriebsratsmitglieds im Sinne des § 119 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. März 2008 - 2 Ss 110/07 - 88/07 III, [...]; zustimmend Latzel, wistra 2013, 334, 337).
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